Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Tamm ist bemüht, diese Website im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website des Bürgersaals Tamm. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 [voll / weitgehend]vereinbar. Die Website wurde nach den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (WCAG 2.1, Stufe AA) entwickelt: semantische Struktur, ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus und Alternativtexte für Bilder.
Nicht barrierefreie Inhalte
[…] Auflistung etwaiger Ausnahmen (z. B. verlinkte PDF-Dokumente Dritter, externe Vorverkaufsportale), die noch nicht vollständig barrierefrei sind, inkl. geplanter Abhilfe.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am […] erstellt. Die Bewertung beruht auf einer [Selbstbewertung / Prüfung durch Dritte].
Barrieren melden — Feedback
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem zugänglichen Format? Melden Sie sich gerne bei uns:
Stadt Tamm — HallenmanagementHauptstraße 100, 71732 Tamm
Telefon: 07141 606-1030
E-Mail: a.eberhardt@tamm.org
Schlichtungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 11 L-BGG bei der/dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt kostenlos.